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Kosten der Behandlungs­pakete

Szenario 1 – IVF/ ICSI

Preisrange: 3.200,00 - 3.700,00 € *
Erstgespräche
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IVF/ ICSI Behandlung mit Embryokultur und Embryotransfer
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Narkose
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Geri TimeLaps
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Medikamente zur hormonellen Stimulation*
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* Ungefähre Kosten, die Gesamtmenge hängt von der Art der verwendeten Medikamente, der Dosis und der Zeit der Einnahme ab.

Szenario 2 – Intrauterine Insemination (IUI) (Stimulations­zyklus)

Preisrange 500,00 - 1.000,00 € *
Erstgespräche
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IUI Behandlung, Folikelmonitoring, Samenaufbereitung** und Samentransfer
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Medikamente zur hormonellen Stimulation*
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* Ungefähre Kosten, die Gesamtmenge hängt von der Art der verwendeten Medikamente, der Dosis und der Zeit der Einnahme ab.
** Fremdsamen auf Anfrage

Szenario 3 – Intrauterine Insemination (IUI) (Spontan­zyklus)

Preisrange 250,00 - 500,00 € *
Erstgespräche
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IUI Behandlung, Folikelmonitoring, Samenaufbereitung** inkl. Matching (RI Witness) und Samentransfer
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Medikamente zur hormonellen Stimulation*
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* Ungefähre Kosten, die Gesamtmenge hängt von der Art der verwendeten Medikamente, der Dosis und der Zeit der Einnahme ab.
** Fremdsamen auf Anfrage

Szenario 4 – Social Freezing

Preisrange 3.600,00 € * **
Erstgespräche
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Punktion
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* Ungefähre Kosten, die Gesamtmenge hängt von der Art der verwendeten Medikamente, der Dosis und der Zeit der Einnahme ab.
** zusätzliche jährliche Lagerkosten
360,00 €

Finanzen sind ein wichtiger Faktor, der bei der Planung einer Kinderwunschbehandlung berücksichtigt werden muss. In Deutschland gibt es unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Unterstützung. Dies gilt zusätzlich zu einer möglichen Teilübernahme der Kosten durch eine Versicherung.

Der angebotene finanzielle Ausgleich ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Weitere Informationen darüber, ob Sie Anspruch haben, finden Sie hier.

Obwohl zum 1. April 2004 ein Gesetz verabschiedet wurde, in dem geregelt wird, dass gesetzlich Versicherte die Kosten für eine Kinderwunschbehandlung zu 50 Prozent selbst tragen müssen, gewähren inzwischen immer mehr gesetzliche Krankenkassen eine höhere oder sogar vollständige Kostenübernahme bei Erfüllung bestimmter Kriterien. Auch nicht verheiratete Paare können so eine anteilige Kostenerstattung erhalten. Informationen dazu, welche Kosten Ihre Krankenkasse übernimmt, erfragen Sie daher am besten individuell bei Ihrer Krankenkasse. Bitte erkundigen Sie sich auch bei Ihrer Krankenkasse, nach den Bedingungen und nach der Höhe der übernommenen Kosten.

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme bei gesetzlich Versicherten

Vor Beginn der Behandlung muss ein durch Ihre Krankenkasse genehmigter Kosten- und Behandlungsplan vorliegen. Dieser wird Ihnen nach Prüfung der nachstehend aufgeführten Kriterien von Ihrem Arzt der Kinderwunschpraxis ausgestellt. Eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse besteht nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Patient:innen müssen miteinander verheiratet sein.
  • Die Eheleute müssen vor Therapiebeginn das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Ehefrau darf bei Therapiebeginn das 40., der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Bei der Ehefrau muss ein Immunschutz gegen Röteln, für beide Ehepartner ein negativer HIV-Test vorliegen.
  • Das Ehepaar muss zuvor von einem Arzt, der die Maßnahmen nicht selbst durchführt, über die medizinischen, psychischen und sozialen Aspekte der künstlichen Befruchtung beraten worden sein.
  • Bei einer ICSI-Behandlung müssen zwei aktuelle Spermiogramme (Abstand mind. zwölf Wochen) vorliegen, die den ICSI-Kriterien entsprechen. Die Beurteilung des Spermas erfolgt gemäß der gültigen WHO-Vorgaben.
  • Weder Ehefrau noch Ehemann dürfen sterilisiert sein.

Sollten Sie als Paar die oben aufgeführten Voraussetzungen nicht erfüllen, ist nur eine Privatabrechnung der Kinderwunschbehandlung möglich.

Eine private Abrechnung erfolgt dann, wenn das Paar privat versichert ist oder einer der Partner privat versichert und die Kinderlosigkeit durch ihn/sie bedingt ist („Verursacherprinzip”).

Bei einer privaten Abrechnung schließen wir mit Ihnen einen individuellen Honorarvertrag ab. Eine Erstattung der Kosten durch Ihre private Krankenversicherung oder andere Erstattungsstellen (z.B. Beihilfe, etc.) ist möglicherweise nicht oder nicht in vollem Umfang gewährleistet.

Bevor Sie eine Behandlung starten, informieren wir Sie über die Kosten. Sie erhalten von uns im Vorfeld einen detaillierten Kostenvoranschlag gemäß der „Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)”.

Die private Abrechnung von Leistungen wird auch in folgenden Fällen notwendig:

  • Das Paar erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung.
  • Die Leistungen der gesetzlichen Versicherung sind ausgeschöpft.
  • Es werden Maßnahmen durchgeführt, die nicht Bestandteil der Leistung gesetzlicher Krankenversicherungen sind.

Die Knappschaft übernimmt, laut ihrer Satzung, bis zu 500 Euro des Eigenanteils pro Versuch. Dies gilt für bis zu drei Behandlungszyklen und für alle Behandlungsmaßnahmen. Ausnahme ist die Insemination im Spontanzyklus, bei der bis zu acht Behandlungen unterstützt werden. Für diesen Kostenzuschuss gibt es folgende Voraussetzungen. Beide Ehepartner müssen bei der Knappschaft versichert sein und jeweils das 25. Lebensjahr vollendet haben. Gleichzeitig darf die Frau das 40. und der Mann das 50. Lebensjahr nicht überschritten haben. Darüber hinaus dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden.